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SGA, Elternvereins-Sitzungen

Schulgemeinschaftsausschuss - SGA

4 x jährlich findet eine SGA-Sitzung statt. Dem Gremium gehören 3 Schüler, 3 Eltern und 3 Lehrer an, den Vorsitz führt die Direktorin. Aufgaben des SGA

Elternvertreter SGA

Mag. Elisabeth Wurzinger
Prof. Dipl. Ing. Andreas Reindl
Regina Klemm

Eltern-Stellvertreter: Hedwig Abraham, Doris Kiesling, Veronika Grieshofer-Mayerhofer

Lehrer- und Schülervertreter SGA

Mag. Gisela Nocker Yassin Al-Rawi
Mag. Karin Streit Lukas Baronyai
Mag. Sylvia Grassinger Andrija Perkovic

SGA-Sitzung: 5. Oktober 2011

Beschlüsse 1. SGA-Sitzung, Oktober 2011

• Der Antrag, die 70%Regelung der Mindestteilnahme bei Sportwochen nicht auf die einzelnen Klassen, sondern auf die gesamte Schulstufe zu beziehen, wurde einstimmig angenommen
• Die berufspraktischen Tage der 4. Klassen wurden einstimmig als Schulveranstaltung deklariert.

Aufgaben des SGA

Begriffsklärung SGA: Der SGA (=Schulgemeinschaftsausschuss) ist ein Beschluss fassendes Gremium, das aus 9 Mitgliedern besteht. Die neun Mitglieder setzen sich zusammen aus jeweils drei VertreterInnen der Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern. Die Direktorin/der Direktor hat den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt.
Die Beschlüsse bedürfen, je nach Thema, entweder einer einfachen Mehrheit oder aber einer Zwei-Drittel-Mehrheit in jedem Gremium.
Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen (lt. SchUG § 64 Abs.2)

Entscheidungen über
•mehrtägige Schulveranstaltungen (betreffend Auswahl und Kosten)
•die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (wegen Versicherung)
•Terminfestlegung und Durchführung von Elternsprechtagen
•die Hausordnung
•die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
•die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
•die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
•Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
•die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
•die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
•schulautonome Schulzeitregelungen, z. B. die Fünftagewoche

Beratung über
•wichtige Fragen des Unterrichts
•wichtige Fragen der Erziehung,
•Planung von Schulveranstaltungen (z.B. Wandertagen)
•die Wahl von Unterrichtsmitteln
•die Verwendung der an die Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmittel
•Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Elternvereins-Hauptversammlung

Am Anfang des Schuljahres findet die Hauptversammlung des Elternvereins statt.
Alle Eltern sind herzlich eingeladen zu kommen und ...
... anschließend am Buffet teilzunehmen.

Programm

  • Begrüßung durch Vorsitzenden des Vereins
  • Die Schulleitung berichtet über Neuigkeiten im Schulgeschehen und steht für die Beantwortung
    von Fragen zur Verfügung
  • Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Vereins
  • Tätigkeitsbericht des Kassiers und Anhörung der Rechnungsprüferin
  • Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen: Obmann/Obfrau, RechnungsprüferIn, SGA-Mitglieder und deren jeweilige StellvertreterInnen
  • Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag
  • Allfälliges

 

Ausschusssitzung des Elternvereins

3 x jährlich findet eine Ausschusssitzung des Elternvereines statt.
In dieser werden aktuelle Angelegenheiten besprochen sowie Subventionen beschlossen.