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SGA, Sitzungen
SGA, Elternvereins-Sitzungen
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Schulgemeinschaftsausschuss
- SGA |
4 x jährlich findet eine SGA-Sitzung statt. Dem Gremium
gehören 3 Schüler, 3 Eltern und 3 Lehrer an, den
Vorsitz führt
die Direktorin. Aufgaben des SGA
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▲ Elternvertreter SGA
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Mag. Elisabeth Wurzinger |
Prof. Dipl. Ing. Andreas Reindl |
Regina Klemm |
Eltern-Stellvertreter: Hedwig Abraham, Doris Kiesling,
Veronika Grieshofer-Mayerhofer
Lehrer- und Schülervertreter SGA
| Mag. Gisela Nocker |
Yassin Al-Rawi |
| Mag. Karin Streit |
Lukas Baronyai |
| Mag. Sylvia Grassinger |
Andrija Perkovic |
SGA-Sitzung: 5. Oktober 2011
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Beschlüsse 1. SGA-Sitzung, Oktober
2011
• Der Antrag, die 70%Regelung der Mindestteilnahme bei
Sportwochen nicht auf die einzelnen Klassen, sondern auf die
gesamte Schulstufe zu beziehen, wurde einstimmig angenommen
• Die berufspraktischen Tage der 4. Klassen wurden einstimmig als Schulveranstaltung
deklariert. |
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Aufgaben des SGA
Begriffsklärung SGA: Der SGA (=Schulgemeinschaftsausschuss)
ist ein Beschluss fassendes Gremium, das aus 9 Mitgliedern besteht.
Die neun Mitglieder setzen sich zusammen aus jeweils drei VertreterInnen
der Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern. Die Direktorin/der
Direktor hat den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt.
Die Beschlüsse bedürfen, je nach Thema, entweder einer einfachen Mehrheit
oder aber einer Zwei-Drittel-Mehrheit in jedem Gremium.
Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen (lt. SchUG § 64 Abs.2) |
Entscheidungen über
•mehrtägige Schulveranstaltungen (betreffend Auswahl und Kosten)
•die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
(wegen Versicherung)
•Terminfestlegung und Durchführung von Elternsprechtagen
•die Hausordnung
•die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
•die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
•die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
•Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
•die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
•die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
•schulautonome Schulzeitregelungen, z. B. die Fünftagewoche
Beratung über
•wichtige Fragen des Unterrichts
•wichtige Fragen der Erziehung,
•Planung von Schulveranstaltungen (z.B. Wandertagen)
•die Wahl von Unterrichtsmitteln
•die Verwendung der an die Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmittel
•Baumaßnahmen im Bereich der Schule
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Elternvereins-Hauptversammlung
Am Anfang des Schuljahres findet die Hauptversammlung
des Elternvereins statt.
Alle Eltern sind herzlich eingeladen zu kommen und
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... anschließend am Buffet
teilzunehmen. |
Programm
- Begrüßung durch Vorsitzenden des Vereins
- Die Schulleitung berichtet über Neuigkeiten im Schulgeschehen
und steht für die Beantwortung
von Fragen zur Verfügung
- Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden des Vereins
- Tätigkeitsbericht des Kassiers und Anhörung der Rechnungsprüferin
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
- Wahlen: Obmann/Obfrau, RechnungsprüferIn, SGA-Mitglieder und deren jeweilige StellvertreterInnen
- Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag
- Allfälliges
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Ausschusssitzung des Elternvereins
3 x jährlich findet eine Ausschusssitzung des
Elternvereines statt.
In dieser werden aktuelle Angelegenheiten besprochen sowie Subventionen
beschlossen.
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